Wer darf was behandeln, wenn Kunden der Schuh drückt? Eine klare Trennung von kosmetischer und medizinischer Fußpflege ist schwierig, da die Grenzen fließend sind. Das Podologengesetz hat nur
bedingt Klarheit geschaffen, da es in erster Linie ein Titelschutzgesetz ist. Nachfolgend versucht die Podologin Maren Bloß die jeweiligen Arbeitsgebiete voneinander abzugrenzen.
Meist sind es Kosmetikerinnen und kosmetische Fußpflegerinnen, die sich als erste mit der Pflege der Füße auseinandersetzen. Die wenigsten Kunden kommen mit Beschwerden zu ihnen, sondern vielmehr um sich etwas Gutes zu tun und sich verwöhnen zu lassen. Denn nichts ist schöner, als nach einem langen Tag auf den Beinen eine entspannende Fußmassage zu erhalten. Im Sommer nehmen Frauen auch gerne ihre Dienste in Anspruch, um sich die Zehennägel mit trendigen Lacken, einem schicken French-Look oder tollen NailArt-Designs verschönern zu lassen. Beinenthaarungen für ein gepflegtes Aussehen sind ebenfalls sehr beliebte Services.
Grundsätzlich besteht die Aufgabe einer kosmetischen Fußpflegerin neben dekorativen Maßnahmen darin, den gesunden Fuß zu pflegen und zu erhalten. Dabei sollte sie einige wichtige Kriterien beachten. Gemäß den Hygienevorschriften muss die Behandlung mit Handschuhen durchgeführt werden. Zu Beginn jeder Behandlung ist es wichtig, den Hautstatus zu ermitteln und auf einer Karteikarte eventuell vorhandene Haut- und Nagelveränderungen zu dokumentieren. Um Hautveränderungen gut darzustellen, eignet sich ein warmes Fußbad, das dem Kunden zugleich ein angenehmes Gefühl vermittelt. Eine gut ausgebildete Fußpflegerin sollte auch über ausreichende medizinische Kenntnisse verfügen, um Erkrankungen und pathologische Veränderungen zu erkennen und Betroffene an einen Arzt zu verweisen – therapieren darf sie nicht, sondern nur pflegen.
Für eine fachgerechte Pflege der Fußhaut sind gute Kenntnisse über die Zusammensetzungen von Kosmetika vonnöten, um dem Kunden genau auf seine Haut abgestimmte Produkte zu empfehlen. Fußbäder, Cremes und Peelings sorgen für ein angenehmes Hautbild. Auch überschüssige Hornhaut kann im Rahmen einer Pediküre entfernt werden. Vorsicht ist jedoch bei der Entfernung von Clavi (Hühneraugen) geboten. Mit dem Skalpell können sie unblutig bis zur Elatizitätsgrenze der Haut abgetragen werden. Bei Unsicherheit über die Bestimmung des Clavus sollte ein Arzt oder Podologe zu Rate gezogen werden.
Die Nagelpflege beinhaltet das fachgerechte Schneiden, Schleifen, Polieren und Lackieren der Zehennägel, um ihnen ein gefälliges Aussehen zu verleihen, sowie die Beratung bei krankhaften Nagelveränderungen. Wichtig ist auch die Mykoseprophylaxe der Nägel und Zehenzwischenräume.
Die kosmetische Fußpflege dient nicht nur dekorativen Zwecken. Bei regelmäßiger Durchführung kann sie helfen, Erkrankungen vorzubeugen. Bei immer wiederkehrenden Druckstellen kann eine Fußpflegerin auch konfektionierte Hilfsmittel (Druck- und Reibungsschutz) empfehlen
Podologische Komplexbehandlung
Podologen und medizinische Fußpfleger werden meist erst dann zu Rate gezogen, wenn ernsthafte Beschwerden vorliegen oder Ärzte ihre Patienten an sie verweisen. Aufgabe des Podologen ist die Bekämpfung der sichtbaren krankhaften Erscheinungen am Fuß. Das umfasst auch alle Maßnahmen, die der Vorbeugung von Fußschäden dienen, insbesondere das rechtzeitige Erkennen von Fußkrankheiten.
Da in Deutschland nur Ärzte therapieren bzw. Heilbehandlungen durchführen dürfen, hat der Podologe zu entscheiden, ob medizinische Fußpflege ausreichend oder eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Therapeutische Maßnahmen dürfen erst nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden.
Seit in Kraft treten des Podologengesetzes am 02.01.2002 (näheres dazu unter www.bmgs.bund.de) zählt die Tätigkeit zu den medizinischen Assistenzberufen und erfordert eine zweijährige Vollzeitausbildung mit anschließendem Staatsexamen. Podologen haben die Möglichkeit, eine Krankenkassenzulassung zu beantragen und Diabetespatienten mit DFS (Diabetisches Fußsyndrom) auf Rezept zu versorgen. Des Weiteren können sie bei Kunden, die einen einwachsenden Zehennagel haben, nach vorangegangener ärztlicher Verordnung eine Orthonyxiespange bei der Kasse beantragen und nach Genehmigung auch abrechnen.
Zu Beginn jeder podologischen Behandlung wird beim Kunden eine ausführliche Anamnese durchgeführt und alle Haut- und Nagelveränderungen werden dokumentiert. Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens durch den Kunden erstellt der Podologe einen so genannten Fußstatus. Dabei werden auch Fragen zu eventuell vorhandenen Neuropathien/Angiopathien (neurologische Störungen/Durchblutungsstörungen) geklärt, soweit kein Bericht des behandelnden Arztes vorliegt. Unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen beginnt der Podologe mit der Behandlung, bespricht seine Vorgehensweise mit dem Kunden und berät ihn. Über die kosmetische Haut- und Nagelpflege hinaus kann er ein breites Feld an Behandlungsmöglichkeiten anbieten, z.B. einwachsende Nägel mit Spangen korrigieren oder Kaustika (Ätzmittel) bei Clavi-Arten, Granulationsgewebe sowie Warzen einsetzen.
Das Augenmerk richtet jeder Podologe auch auf das Schuhwerk. Eine Inspektion der Schuhe klärt schnell Fragen über Druckprobleme. In Zusammenarbeit mit Orthopäden und Orthopädischen Schuhtechnikern werden Hilfestellungen und Verbesserungen bei Fußdeformitäten gesetzt. Dabei werden oft schnelle Hilfen in der Praxis erstellt. Durch das Anfertigen von Orthosen, Druck- bzw. Reibungsschutz und Taping können akute Beschwerden schnell gelindert oder auch dauerhaft beseitigt werden.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, assoziierten Berufsgruppen und Angehörigen von Patienten gehört zur Selbstverständlichkeit der podologischen Tätigkeit. Nur diese Interdisziplinarität gewährleistet eine dauerhafte Verbesserung von Fußbeschwerden. Das prophylaktische Betreuungskonzept beugt neuen Erkrankungen vor.
Der diabetische Fuß
Ein ganz besonders wichtiger, aber auch sehr heikler Punkt ist die Versorgung des diabetischen Fußes. Personen, die darunter leiden, sollten nur von qualifizierten und autorisierten Fachkräften (Podologen/Diabetologen) betreut werden. Denn bei Diabetikern können schon kleinste Verletzungen, falsche Wundversorgung, und nicht sterilisierte Werkzeuge verheerende Schäden anrichten, die schlimmstenfalls mit der Amputation des Fußes enden können. Fußpflegerinnen begeben sich in rechtliche Gefahren, wenn Sie Diabetiker mit DFS (Diabetisches Fußsyndrom) behandeln. Lassen Sie im Zweifelsfall Ihre Kunden beim Arzt nachfragen, ob sie zu dieser Risikogruppe gehören. Hier ist eine gute, qualifizierte Beratung das allerwichtigste, um gravierende Folgeschäden zu vermeiden.
Unterschiede Fußpflege via Podologie
Kosmetische Fußpflege:
Medizinische Fußbehandlung (Podologische Behandlung):
(Tabelle Tanja Ponzel Braunschweig OSK)
Quelle: Autorin Maren Bloß, „Beautyforum” 4/2005
"Ein guter Schuh,
ist die beste Wertanlage für den Fuß!
Maren Bloß